Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MENTACOM arbeitet mit zwei getrennten Regelwerken: eines für das Privatcoaching, eines für den Geschäftsbereich Coach the Company. Stand: September 2026.
Bereich 1
AGB für Privatcoaching
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Privatcoaching zwischen der MENTACOM GmbH, Töpferstraße 25, 41515 Grevenbroich (nachfolgend „MENTACOM“) und ihren Kundinnen und Kunden, soweit diese das Coaching als Selbstzahler buchen.
Sie gelten für Einzelcoachings, die online, in Präsenz an einem MENTACOM-Standort oder – soweit ausdrücklich vereinbart – in hybrider Form durchgeführt werden. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn MENTACOM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Für öffentlich geförderte Coachings, insbesondere im Rahmen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS), gelten gesonderte Bedingungen und die Vorgaben des jeweiligen Leistungsträgers; diese AGB für Privatcoaching finden darauf grundsätzlich keine Anwendung.
2. Gegenstand und Charakter des Coachings
MENTACOM bietet individuelles Coaching insbesondere zu beruflicher Orientierung und Neuorientierung, Karriere und beruflicher Entwicklung, Bewerbung und Positionierung, Wiedereinstieg und Veränderung, Stabilität und persönlicher Entwicklung sowie Existenzgründung und Selbstständigkeit an.
Ausgangspunkt des Coachings sind die persönliche Situation, die Ziele und der vereinbarte Coachingauftrag. Inhalte, Schwerpunkte und Vorgehensweise werden individuell abgestimmt. Soweit sinnvoll, können Analyse- oder Diagnostikverfahren eingesetzt werden.
Coaching ist ein ergebnisoffener Beratungs- und Entwicklungsprozess. MENTACOM schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Coaching-Leistung, nicht jedoch einen bestimmten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Arbeitsplatzvermittlung, kein Vertragsabschluss, keine Gründungsförderung, kein bestimmter Umsatz und kein sonstiges konkretes Ergebnis garantiert.
Das Coaching stellt keine medizinische, heilkundliche, psychotherapeutische, rechtsberatende oder steuerberatende Leistung dar und ersetzt eine entsprechende fachliche Behandlung oder Beratung nicht.
3. Kostenfreies Erstgespräch
MENTACOM bietet ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch von in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten an. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der ersten Klärung des Anliegens und der Einschätzung, ob und in welchem Rahmen eine Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.
Aus dem Erstgespräch entsteht keine Verpflichtung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Coachingvertrags.
4. Vertragsschluss und Terminvereinbarung
Ein kostenpflichtiger Coachingvertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde ein konkretes Coachingangebot bzw. einen Coachingumfang bucht und MENTACOM die Buchung in Textform bestätigt oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
Buchungen und Terminvereinbarungen können insbesondere per E-Mail, über ein von MENTACOM bereitgestelltes Buchungs- oder Kontaktformular oder in sonstiger Textform erfolgen.
Bei Coachingkontingenten werden die einzelnen Termine innerhalb des vereinbarten Rahmens individuell abgestimmt. Ein Anspruch auf bestimmte Coaches, Standorte oder Terminzeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Preise und Leistungsumfang
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten und auf der MENTACOM-Webseite bzw. im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Die Preise für Privatkundinnen und Privatkunden verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wird, gilt derzeit folgende Preisstruktur: kostenfreies Erstgespräch, ca. 20–30 Minuten: 0,00 EUR · Einzelcoaching, 60 Minuten: 119,00 EUR · 3 Coachingtermine à 60 Minuten: 339,00 EUR · 5 Coachingtermine à 60 Minuten: 545,00 EUR · 10 Coachingtermine à 60 Minuten: 1.050,00 EUR.
Die vereinbarten Coachinggebühren umfassen die Durchführung des Coachings sowie übliche, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Coaching eingesetzte Arbeitsmaterialien. Kostenpflichtige externe Test- oder Diagnostikverfahren, umfangreiche Ausarbeitungen außerhalb der Coachingtermine, Reisezeiten, Fahrtkosten oder sonstige Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Abweichungen zwischen dieser Preisübersicht und einem individuell bestätigten Angebot ist der im konkreten Vertrag bestätigte Preis maßgeblich.
6. Zahlungsbedingungen
Einzeltermine werden nach Durchführung des Termins in Rechnung gestellt, sofern nicht Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Bei gebuchten Coachingkontingenten kann MENTACOM den Gesamtpreis mit Vertragsschluss in Rechnung stellen. Eine abweichende Raten- oder Teilzahlung kann individuell vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Fälligkeit angegeben ist.
7. Terminabsage und Umbuchung durch Kundinnen und Kunden
Vereinbarte Coachingtermine können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei MENTACOM.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen darf MENTACOM die vereinbarte Vergütung für den Termin verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und MENTACOM sich ersparte Aufwendungen anrechnen lässt. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung oder einem vergleichbaren, von der Kundin oder dem Kunden nicht zu vertretenden wichtigen Grund bemühen sich die Parteien vorrangig um einen Ersatztermin. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Beendigung bei Coachingkontingenten
Noch nicht in Anspruch genommene Termine eines Coachingkontingents können von der Kundin oder dem Kunden mit einer Frist von 7 Kalendertagen in Textform gekündigt werden, soweit keine feste Laufzeit oder andere individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Bereits erbrachte Leistungen werden auf Basis des für den gebuchten Umfang vereinbarten Preises abgerechnet. Soweit aufgrund der vorzeitigen Beendigung eine Neuberechnung erforderlich ist, darf die Kundin oder der Kunde wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn die tatsächlich in Anspruch genommenen Termine von Beginn an einzeln gebucht worden wären. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
9. Absage oder Beendigung durch MENTACOM
MENTACOM kann einzelne Termine insbesondere wegen Krankheit des Coaches, höherer Gewalt, technischer Störungen oder anderer nicht von MENTACOM zu vertretender Umstände verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Vergütungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
MENTACOM kann die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund beenden, insbesondere wenn eine vertrauensvolle und sachgerechte Coachingarbeit dauerhaft nicht möglich ist oder wenn Grenzen des Coachings erkennbar überschritten werden. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen werden abgerechnet; Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Coachingvertrag im Fernabsatz, insbesondere online, per E-Mail oder telefonisch, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die der Kundin oder dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Soll das Coaching auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt MENTACOM die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung ein. Bei einem wirksamen Widerruf nach bereits begonnenem Coaching kann für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften anfallen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
11. Mitwirkung und Eigenverantwortung
Coaching setzt die aktive Mitwirkung der Kundin oder des Kunden voraus. Entscheidungen und Handlungen, die auf Grundlage des Coachings getroffen werden, verbleiben in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden.
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, MENTACOM die für den Coachingprozess wesentlichen Informationen nach bestem Wissen vollständig und zutreffend mitzuteilen. MENTACOM entscheidet gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden, welche Methoden und Arbeitsschritte im vereinbarten Coachingrahmen sinnvoll sind.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
MENTACOM behandelt persönliche Informationen, die im Rahmen des Coachings bekannt werden, vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder von der Kundin bzw. dem Kunden ausdrücklich gestattet ist.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MENTACOM.
Bei der Nutzung externer Analyse-, Diagnostik-, Video- oder sonstiger digitaler Dienste können ergänzende Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters gelten. Soweit erforderlich, wird hierüber gesondert informiert.
13. Coaching-Unterlagen und Nutzungsrechte
Von MENTACOM oder von Lizenz- bzw. Kooperationspartnern bereitgestellte Unterlagen, Konzepte, Analysen, Handouts, Tests, Grafiken und sonstige Materialien sind urheberrechtlich bzw. durch sonstige Schutzrechte geschützt.
Sie dürfen von der Kundin oder dem Kunden für eigene private Zwecke genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Nutzung oder Bearbeitung über den gesetzlich zulässigen Umfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
14. Haftung
MENTACOM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MENTACOM, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
15. Teilnahmebestätigung
Auf Wunsch kann MENTACOM nach Abschluss des Coachings eine Teilnahmebestätigung über den tatsächlich wahrgenommenen Coachingumfang und die wesentlichen Themen ausstellen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zertifikat, eine berufliche Qualifikation oder einen anerkannten Bildungsabschluss entsteht hierdurch nicht.
16. Verbraucherstreitbeilegung
MENTACOM ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Regelungen, deren Abbedingung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich unzulässig ist.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nur getroffen, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Coachingvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
MENTACOM GmbH · Töpferstraße 25 · 41515 Grevenbroich · www.mentacom.com
Bereich 2
AGB Coach the Company
Business Coaching · Consulting · Unternehmensentwicklung – Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der MENTACOM GmbH, Töpferstraße 25, 41515 Grevenbroich (nachfolgend „MENTACOM“), im Geschäftsbereich „Coach the Company“ gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie gelten insbesondere für Business- und Executive Coaching, Führungskräfteentwicklung, Organisations- und Unternehmensentwicklung, Change- und Transformationsprozesse, Diagnostik und Assessments, Workshops, Trainings sowie Beratungs- und Entwicklungsprojekte.
Für Privatkundencoaching und öffentlich geförderte Coachingangebote, insbesondere AVGS-Coaching, gelten gesonderte Bedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn MENTACOM ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Gegenstand und Umfang der Leistungen
Art, Inhalt, Umfang, Dauer, Leistungsort und Zielsetzung der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
MENTACOM verfolgt im Rahmen von „Coach the Company“ einen individuellen und bedarfsorientierten Ansatz. Ausgangspunkt sind die konkrete Situation des Unternehmens, die vereinbarten Ziele und die im jeweiligen Auftrag definierten Fragestellungen.
Je nach Auftrag können Analyse, Diagnostik, Coaching, Beratung, Workshops, Trainings und weitere Entwicklungsmaßnahmen miteinander kombiniert werden.
MENTACOM ist berechtigt, Methoden und Vorgehensweisen innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens fachlich angemessen anzupassen, soweit hierdurch der vereinbarte Vertragsgegenstand nicht wesentlich verändert wird.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von MENTACOM sind, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Das jeweilige Angebot bzw. die individuelle Leistungsvereinbarung konkretisiert insbesondere Leistungsumfang, Projektzeitraum, Vergütung, gegebenenfalls Projektphasen sowie besondere Rahmenbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Coaching- und Beratungsverständnis
Business Coaching und Consulting sind professionelle Entwicklungs- und Beratungsleistungen. MENTACOM unterstützt Auftraggeber, Führungskräfte, Mitarbeitende und Organisationen dabei, Situationen zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln und Veränderungs- und Entwicklungsprozesse zu gestalten.
MENTACOM schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder organisatorischen Erfolg.
Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen sowie unternehmerische und personelle Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
Coaching und Beratung durch MENTACOM stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Beratung und keine Psychotherapie dar.
5. Auftraggeber und Coachingteilnehmende
Bei Unternehmenscoachings kann der Vertragspartner von MENTACOM vom tatsächlichen Coachingteilnehmenden abweichen. Auftraggeber kann beispielsweise das Unternehmen sein, während Coaching- oder Entwicklungsleistungen gegenüber Führungskräften oder Mitarbeitenden erbracht werden.
MENTACOM berücksichtigt in solchen Konstellationen sowohl den vereinbarten Unternehmensauftrag als auch die für einen professionellen Coachingprozess erforderliche Vertraulichkeit.
Die Beauftragung durch ein Unternehmen begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf Kenntnis vertraulicher Gesprächsinhalte einzelner Coachingteilnehmender.
6. Vertraulichkeit im Coaching
Persönliche Inhalte aus Einzelcoachings werden von MENTACOM vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe konkreter Gesprächsinhalte oder personenbezogener Erkenntnisse an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn die betreffende Person hierzu ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
Soweit im Rahmen des Auftrags eine Berichterstattung gegenüber dem Unternehmen vereinbart wird, können insbesondere Prozessstand, wahrgenommene Termine, vereinbarte Entwicklungsfelder und übergreifende Erkenntnisse kommuniziert werden, sofern dadurch die Vertraulichkeit des persönlichen Coachings nicht verletzt wird. Art und Umfang einer solchen Berichterstattung können zu Beginn des Auftrags gesondert vereinbart werden.
7. Diagnostik, Assessments und Analyseverfahren
MENTACOM kann im Rahmen des vereinbarten Auftrags geeignete Analyse-, Diagnostik- und Assessmentverfahren einsetzen. Art, Umfang und Zweck werden entsprechend der jeweiligen Fragestellung festgelegt.
Ergebnisse dienen der vereinbarten Entwicklungs-, Entscheidungs- oder Beratungsarbeit. Soweit personenbezogene Ergebnisse entstehen, werden diese vertraulich und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
Kosten für lizenzpflichtige oder externe Verfahren sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
8. Workshops und Trainings
Bei Workshops, Trainings und moderierten Formaten ergeben sich Teilnehmerzahl, Dauer, Veranstaltungsort, Inhalte und gegebenenfalls erforderliche technische oder räumliche Voraussetzungen aus dem jeweiligen Angebot.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass vereinbarte Räumlichkeiten, technische Voraussetzungen und erforderliche Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stehen, soweit diese nicht ausdrücklich von MENTACOM bereitgestellt werden.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt eine angemessene Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Der Auftraggeber stellt MENTACOM die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge und organisatorischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Anpassung von Zeitplanung und Vergütung führen.
10. Einsatz von Coaches, Beratern und weiteren Experten
MENTACOM ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete Coaches, Trainer, Berater, Diagnostiker oder weitere fachliche Experten einzusetzen.
Vertragspartner des Auftraggebers bleibt – soweit im Einzelauftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart – die MENTACOM GmbH.
Ein Anspruch auf die persönliche Leistungserbringung durch einen bestimmten Coach oder Berater besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
MENTACOM trägt dafür Sorge, dass eingesetzte Personen fachlich für die jeweilige Aufgabe geeignet und zur erforderlichen Vertraulichkeit verpflichtet sind.
11. Vergütung
Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Einzelauftrag.
Je nach Art des Auftrags kann die Vergütung insbesondere als Stundenhonorar, Coachinghonorar, Tagessatz, Halbtagessatz, Workshop- oder Trainingshonorar, Projektpauschale, Phasenbudget oder auf Grundlage eines sonstigen vereinbarten Vergütungsmodells erfolgen.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Vergütungen gegenüber Unternehmen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eine allgemeine Preisstruktur oder ein Anspruch auf bestimmte Honorarsätze besteht nicht.
12. Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten
Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Raummieten, externe Lizenzkosten und sonstige projektbezogene Nebenkosten sind nur dann mit der Vergütung abgegolten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Andernfalls erfolgt die Abrechnung entsprechend der im individuellen Angebot vereinbarten Regelung.
MENTACOM informiert den Auftraggeber über wesentliche zusätzliche Kosten, soweit diese bei Vertragsschluss noch nicht konkret vorhersehbar waren.
13. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der im Angebot vereinbarten Abrechnungsweise.
Bei länger laufenden Projekten ist MENTACOM berechtigt, angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im jeweiligen Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
14. Terminverschiebungen und Stornierungen
Vereinbarte Einzeltermine für Coachings und Beratungen können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
Bei einer späteren Absage kann MENTACOM die vereinbarte Vergütung verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Für Workshops, Trainings, Assessments, Veranstaltungen und mehrtägige Formate können aufgrund des höheren Planungs- und Vorbereitungsaufwands im individuellen Angebot abweichende Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
Für umfangreichere Projekte gelten vorrangig die im jeweiligen Projektangebot vereinbarten Kündigungs- und Stornierungsregelungen.
15. Terminänderungen durch MENTACOM
MENTACOM ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit eines vorgesehenen Coaches oder Beraters, höherer Gewalt oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände zu verschieben.
MENTACOM wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine geeignete Ersatzperson anbieten.
Kann eine vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, entfällt die Vergütungspflicht für den nicht erbrachten Teil. Bereits geleistete Zahlungen werden insoweit erstattet.
16. Änderungen des Projektumfangs
Ergeben sich während eines Projekts neue Anforderungen oder soll der vereinbarte Leistungsumfang erweitert oder verändert werden, stimmen MENTACOM und der Auftraggeber die Auswirkungen auf Leistungen, Zeitplanung und Vergütung miteinander ab.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Beauftragung erbracht.
17. Urheber- und Nutzungsrechte
Von MENTACOM entwickelte oder bereitgestellte Konzepte, Präsentationen, Trainingsunterlagen, Analysen, Modelle, Methoden, Fragebögen, Grafiken und sonstige Materialien bleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – geistiges Eigentum von MENTACOM bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die im Rahmen des jeweiligen Auftrags bereitgestellten Unterlagen für eigene interne Unternehmenszwecke zu nutzen.
Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung zu externen Zwecken, kommerzielle Verwertung oder Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von MENTACOM, soweit sie nicht gesetzlich gestattet oder im Einzelauftrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Individuell für den Auftraggeber entwickelte Arbeitsergebnisse können im Angebot mit weitergehenden Nutzungsrechten versehen werden.
18. Vertraulichkeit
MENTACOM und der Auftraggeber verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
19. Datenschutz
MENTACOM verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit die konkrete Leistung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO erfordert, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Bei Diagnostik-, Assessment- und Coachingprozessen wird im jeweiligen Projekt geklärt, welche personenbezogenen Ergebnisse erhoben werden, wer Zugriff darauf erhält und wie diese verwendet werden.
20. Haftung
MENTACOM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
21. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Einzelauftrag.
Soweit bei einem laufenden Beratungs- oder Coachingauftrag keine feste Laufzeit oder besondere Kündigungsregelung vereinbart wurde, kann dieser von beiden Parteien mit angemessener Frist in Textform beendet werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie bereits verbindlich eingegangene, nicht mehr stornierbare projektbezogene Fremdkosten sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu vergüten.
22. Referenznennung
Die Verwendung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Auftraggebers als Referenz durch MENTACOM bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der MENTACOM GmbH Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen sowie die Bestimmungen des jeweiligen Angebots bzw. Einzelauftrags haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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